Informationen rund um Ferienlager in Corona Zeiten
Unser Schutzkonzept basiert auf den „Rahmenbedingungen für Kultur-, Freizeit und Sportlager“. Diese Vorgaben wurden vom Bundesamt für Sport (BASPO) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und dem Bundesamt für Kultur (BAK) erstellt. Weiter wurden die „Neuen Rahmenvorgaben für den Sport“ des BASPO bei der Erarbeitung einbezogen.
Die Anbieter von Angeboten für Kinder und Jugendliche und deren Angebote, besonders die Lager, haben eine wichtige Bedeutung und leisten einen wesentlichen Beitrag zur ganzheitlichen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Unser Konzept soll Ferienlager ermöglichen und sicherstellen, dass dabei die Vorgaben des Bundes zum Schutz gegen das Coronavirus eingehalten werden.
30. März 2022
Ab Freitag, 1. April 2022, sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Bis im Frühling 2023 ist eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt. Die Ziele und die genaue Aufgabenverteilung in dieser Phase hat der Bundesrat in einem Grundlagenpapier festgehalten, das bis am 22. April 2022 in Konsultation geht.
BAG Medienmitteilung vom 30.03.2022
16. Februar 2022
Ab Donnerstag, 17. Februar 2022, sind Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich. Aufgehoben sind auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Empfehlung. An seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Bundesrat die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie grösstenteils aufgehoben. Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Diese gelten zum Schutz besonders vulnerabler Personen noch bis Ende März 2022; danach erfolgt die Rückkehr in die normale Lage.
BAG Medienmitteilung vom 16.02.2022
02. Februar 2022
Ab Donnerstag, 3. Februar 2022, wird die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne aufgehoben. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 entschieden. Er schlägt zudem umfassende Aufhebungen von Massnahmen vor, die er, abhängig von der epidemischen Lageentwicklung, am 16. Februar 2022 beschliessen kann. Die Konsultation dauert bis am 9. Februar.
BAG Medienmitteilung vom 02.02.2022
19. Januar 2022
Aufgrund der aktuellen Situation haben wir uns dazu entschieden, alle Winterprojekte mit Übernachtung bis ende Februar abzusagen. Auch mit starken Schutzmassnahmen, welche weit über das obligatorium hinausgehen, ist eine Verbreitung der neusten Varianten innerhalb eines Lagersettings nicht aufzuhalten.
NEWS: Absage Winterprojekte 2022 mit Übernachtung
19. Januar 2022
Der Bundesrat verlängert angesichts der angespannten Lage in den Spitälern die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Dies hat er an seiner Sitzung vom 19. Januar 2022 entschieden. Die Homeoffice-Pflicht gilt neu bis Ende Februar, ebenso die Kontaktquarantäne. Die 2G- und die 2Gplus-Regel für gewisse Innenräume, die ausgeweitete Maskenpflicht innen, die 3G-Regel für Veranstaltungen draussen ab 300 Personen sowie die Einschränkung privater Treffen gelten provisorisch bis Ende März; der Bundesrat überprüft aber laufend, ob die Entwicklung der Pandemie eine frühere Aufhebung der Massnahmen zulässt. Ausserdem verkürzt der Bundesrat per Ende Januar die Gültigkeit der Impf- und Genesenenzertifikate auf 270 Tage.
BAG Medienmitteilung vom 19.01.2022
12. Januar 2022
Die am 17. Dezember 2021 beschlossenen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus sollen bis Ende März 2022 verlängert werden. Dies schlägt der Bundesrat angesichts der angespannten Lage in den Spitälern vor. Er hat dazu eine Konsultation gestartet. Ausserdem soll die Gültigkeitsdauer des Zertifikats auf 270 Tage verkürzt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 zudem beschlossen, die Dauer von Isolation und Quarantäne ab sofort auf fünf Tage zu verkürzen.
BAG Medienmitteilung vom 12.01.2022
31. Dezember 2021
Der Bundesrat hat sich am 31. Dezember 2021 an einer ausserordentlichen, telefonisch abgehaltenen Sitzung über die epidemiologische Lage ausgetauscht. Die Situation in den Spitälern ist besorgniserregend und die Entwicklung in den nächsten Tagen unsicher. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Ansteckungen und Hospitalisierungen weiter zunehmen wird. Unklar ist aber, wie viele der hospitalisierten Personen auf einer Intensivpflegestation behandelt werden müssen. Zudem können die Auswirkung der am 17. Dezember 2021 beschlossenen Verschärfungen noch zu wenig genau beurteilt werden. Der Bundesrat verzichtet vor diesem Hintergrund im Moment auf weitergehende Massnahmen. Ein Massnahmenpaket ist aber bereit; sollten neue Information zur Omikron-Variante vorliegen oder sich die Lage in den Spitälern nochmals deutlich verschlechtern, kann der Bundesrat sehr rasch handeln.
BAG Medienmitteilung vom 31.12.2021
17. Dezember 2021
Ab Montag, 20. Dezember 2021, gelten in der Schweiz verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Zu Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G). Damit wird das Risiko reduziert, dass nicht immunisierte Personen infiziert werden. Sie geben das Virus leichter weiter und erkranken viel häufiger schwer. Als zusätzlicher Schutz muss an diesen Orten eine Maske getragen und es darf nur im Sitzen gegessen und getrunken werden. Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bei Blasmusikproben, oder wo nicht im Sitzen konsumiert werden kann, wie in Discos und Bars, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Ausserdem gilt erneut eine Homeoffice-Pflicht. Private Treffen sind auf zehn Personen beschränkt, falls eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 entschieden. Der Bundesrat hat zudem die Übernahme der Testkosten geregelt und die Beschaffung zusätzlicher Impfdosen beschlossen.
BAG Medienmitteilung vom 17.12.2021
03. Dezember 2021
Ab Montag, 6. Dezember 2021, wird in der Schweiz die Zertifikats- und Maskenpflicht ausgeweitet, die Home-Office-Empfehlung verstärkt sowie die Gültigkeit von Antigen-Schnelltests verkürzt. Ausserdem erhalten zertifikatspflichtige Veranstaltungen und Einrichtungen die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen zu beschränken und damit auf die Maskenpflicht zu verzichten. Dies hat der Bundesrat nach Konsultation der Kantone, der Sozialpartner und der zuständigen Parlamentskommissionen an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 entschieden. Er reagiert damit auf die starke Zunahme von Covid-19-Patientinnen und -Patienten in den Spitälern und auf das Auftreten der neuen Omikron-Virusvariante. Die neuen Massnahmen sind bis am 24. Januar 2022 befristet. Zudem gilt bei der Einreise eine verschärfte Testpflicht. Dafür werden ab morgen 4. Dezember 2021 alle Länder von der aktuellen Quarantäneliste gestrichen.
BAG Medienmitteilung vom 03.12.2021
03. November 2021
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. November 2021 die Einführung eines «Schweizer Covid-Zertifikats» beschlossen. Damit kann die Gültigkeitsdauer des Covid-Zertifikats für genesene Personen im Inland auf 12 Monate verlängert werden. Zudem können auch Personen mit einem aktuellen positiven Antikörper-Test (serologischer Test) ein Schweizer Zertifikat erhalten. Dieses ist 90 Tage und nur in der Schweiz gültig. Der Bundesrat hat zudem beschlossen, dass auch die Auffrischimpfung kostenlos ist und die Testkosten für Erstgeimpfte auch nach Ende November während sechs Wochen nach der Erstimpfung vom Bund übernommen werden.
BAG Medienmitteilung vom 03.11.2021
17. September 2021
Der Bundesrat will eine Zunahme der Infektionszahlen durch Reiserückkehrende nach den Herbstferien verhindern. Ab Montag, 20. September 2021, müssen Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, bei der Einreise einen negativen Test vorweisen. Nach vier bis sieben Tagen müssen sie sich nochmals testen lassen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 17. September 2021 beschlossen. Der Bundesrat regelt zudem, wie Personen, ein Covid-Zertifikat erhalten können, die im Ausland geimpft wurden oder im Ausland genesen sind.
BAG Medienmitteilung vom 17.09.2021
08. September 2021
Ab Montag, 13. September 2021, gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Das Zertifikat darf auch von Arbeitgebern im Rahmen von Schutzmassnahmen genutzt werden. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. September entschieden. Damit reagiert er auf die anhaltend angespannte Lage in den Spitälern. Die Massnahme ist bis am 24. Januar 2022 befristet. Der Bundesrat hat zudem zwei Vorlagen in Konsultation geschickt: zur Einreise von nicht-genesenen und nicht-geimpften Personen sowie zum Zugang zum Schweizer Covid-Zertifikat für Personen, die im Ausland geimpft wurden.
BAG Medienmitteilung vom 08.09.2021
11. August 2021
An seiner Sitzung vom 11. August 2021 hat der Bundesrat beschlossen, die geltenden Massnahmen aufrechtzuerhalten. Diese dienen künftig dem Schutz der Spitalstrukturen und nicht mehr der nicht geimpften Bevölkerung. Die Rückkehr zur Normalität ist abhängig von einer massiven Erhöhung der Anzahl Personen, die sich impfen lassen. Die aktuelle Teststrategie als Pfeiler der Pandemiebekämpfung muss weiterverfolgt werden. Ab 1. Oktober 2021 wird das Testen von Personen ohne Symptome nicht mehr kostenlos sein. Der Bundesrat schickt diese Anpassungen in die Vernehmlassung und trifft seinen Entscheid am 25. August 2021.
BAG Medienmitteilung vom 11.08.2021
30. Juni 2021
An seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 hat der Bundesrat diskutiert, wie sich die Schweiz auf die Herbst- und Wintermonate und einen möglichen Wiederanstieg der Fallzahlen vorbereiten soll. Er hat verschiedene Szenarien sowie seine Überlegungen zum weiteren Vorgehen in einem Bericht festgehalten. Im Zentrum stehen das rasche Entdecken besorgniserregender Virusvarianten, die Weiterführung der Impfkampagne sowie genügend Kapazitäten für das Testen und das Contact Tracing in den Kantonen.
BAG Medienmitteilung vom 30.06.2021
23. Juni 2021
Ab Samstag, 26. Juni 2021, werden die Massnahmen gegen das Coronavirus stark reduziert und vereinfacht. So werden unter anderem die Homeoffice-Pflicht und die Maskenpflicht im Freien aufgehoben. Ausserdem können in Restaurants wieder beliebig viele Personen zusammensitzen und Grossveranstaltungen mit Zertifikat ohne Beschränkungen von Kapazität und Anzahl Personen stattfinden. Damit ist der Öffnungsschritt grösser als in der Konsultation vorgeschlagen. An seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 hat der Bundesrat zudem die Einreise in die Schweiz erleichtert. Die grenzsanitarischen Massnahmen konzentrieren sich neu auf Einreisende aus Ländern mit einer besorgniserregenden Virusvariante.
BAG Medienmitteilung vom 23.06.2021
11. Juni 2021
Der Bundesrat möchte ab Montag, 28. Juni 2021, unter anderem die Maskenpflicht im Freien aufheben, in Restaurants die Gruppengrösse pro Tisch erhöhen und Discos für Personen mit Covid-Zertifikat wieder öffnen. Läden, Freizeitbetriebe und Sporteinrichtungen sollen ihre Kapazitäten stärker ausnutzen können. Zudem sollen die Regeln für Veranstaltungen vereinfacht und vereinheitlicht werden. Diese und weitere Vorschläge hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 11. Juni 2021 in Konsultation geschickt. Am 23. Juni entscheidet er definitiv.
BAG Medienmitteilung vom 11.06.2021
26. Mai 2021
Am Montag, 31. Mai 2021, erfolgt ein weiterer Öffnungsschritt. Dabei geht der Bundesrat weiter als in der Konsultation vorgeschlagen, insbesondere bei den Veranstaltungen, den privaten Treffen und den Restaurants. Damit reagiert er auf die verbesserte epidemiologische Lage und die Resultate der Konsultation. Zudem sind neu nicht nur Genesene, sondern auch Geimpfte von der Quarantäne ausgenommen. An seiner Sitzung vom 26. Mai hat der Bundesrat auch entschieden, wann und mit welchen Vorgaben Grossveranstaltungen wieder stattfinden können und wie sie entschädigt werden, wenn sie aus epidemiologischen Gründen abgesagt werden müssen.
BAG Medienmitteilung vom 26.05.2021
19. Mai 2021
Alle Menschen in der Schweiz sollen Zugang haben zum Covid-Zertifikat. Mit diesem Nachweis für geimpfte, genesene und negativ getestete Personen sollen auch Grossveranstaltungen wieder möglich werden und Orte mit erhöhtem Ansteckungsrisiko wie Diskotheken und Clubs wieder öffnen können. Ausserdem dürfte es bei internationalen Reisen verlangt werden. An seiner Sitzung vom 19. Mai hat der Bundesrat den Einsatz des Zertifikats diskutiert und die Stossrichtung für die Konsultation der Kantone, der Sozialpartner und der Parlamentskommissionen festgelegt. Nicht zum Einsatz kommen soll das Zertifikat an alltäglichen Orten, wie im öffentlichen Verkehr, an Schulen, in Läden oder am Arbeitsplatz. Für Restaurants, Kinos oder Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen ist der Einsatz des Zertifikats nicht vorgesehen, soll aber möglich sein.
BAG Medienmitteilung vom 19.05.2021
12. Mai 2021
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 das 3-Phasen-Modell verabschiedet, das die Strategie für die kommenden Monate festlegt. Ende Mai, wenn alle impfbereiten Risikopersonen geimpft sind, soll von der Schutzphase in die Stabilisierungsphase gewechselt werden und ein vierter Öffnungsschritt erfolgen. Wenn es die epidemiologische Lage erlaubt, sollen ab Montag, 31. Mai, unter anderem Restaurants auch im Innern wieder öffnen können. Bei öffentlichen Veranstaltungen soll die maximale Anzahl Personen erhöht werden. Für Betriebe, die wiederholt testen, wird die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt. Der Bundesrat schickt diese Vorschläge bei den Kantonen, den zuständigen Parlamentskommissionen und den Sozialpartnern in Konsultation. Er entscheidet am 26. Mai.
BAG Medienmitteilung vom 12.05.2021
28. April 2021
Der Bundesrat will den Organisatoren von Grossveranstaltungen und den Kantonen eine Planungsperspektive bieten. Er legt dar, unter welchen Bedingungen die Kantone ab Sommer 2021 Grossveranstaltungen bewilligen können, auch wenn noch nicht klar ist, ob die epidemiologische Lage eine Durchführung erlaubt. Dabei handelt es sich um eine Entscheidungshilfe für die Kantone und nicht um einen Öffnungsplan. Sollten Veranstaltungen mit einer kantonalen Zusicherung aus epidemiologischen Gründen nicht stattfinden können, haben die Organisatoren Anspruch auf eine Entschädigung (Schutzschirm-Regelung). Die Kantone und die betroffenen Branchenverbände können sich bis am 10. Mai 2021 in einer Konsultation zu den Vorschlägen des Bundesrats äussern.
BAG Medienmitteilung vom 28.04.2021
21. April 2021
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. April 2021 seine Strategie für die kommenden Monate konkretisiert. Er hat dazu drei Phasen definiert, bis alle erwachsenen impfwilligen Personen geimpft sind und die Massnahmen zum Schutz gegen Covid-19 weitgehend aufgehoben werden können. Wie lange die einzelnen Phasen dauern, hängt von der Impfbereitschaft der jeweiligen Bevölkerungsgruppen und dem Verlauf der Impfkampagne ab. Der Bundesrat hat das Drei-Phasen-Modell bei den Kantonen in Konsultation geschickt. Aufgrund der weitreichenden Öffnungen per 19. April 2021 und der fragilen epidemiologischen Lage werden vor dem 26. Mai 2021 kaum weitere Öffnungsschritte möglich sein.
BAG Medienmitteilung vom 21.04.2021
14. April 2021
Der Bundesrat führt seine Strategie einer vorsichtigen, schrittweisen Öffnung fort. An seiner Sitzung vom 14. April 2021 hat er einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen. Ab Montag, 19. April, sind mit Einschränkungen wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich, etwa in Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokalen. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt, ebenso gewisse Wettkämpfe. Restaurants können ihre Terrassen wieder öffnen. Die Lage ist zwar weiterhin fragil, das Risiko einer weiteren Öffnung ist für den Bundesrat aber vertretbar. Bei allen wieder erlaubten Aktivitäten ist das Tragen einer Maske und das Einhalten des erforderlichen Abstands möglich und mit wenigen Ausnahmen auch vorgeschrieben. Ausserdem schreitet die Durchimpfung der Risikogruppen gut voran und das Testen wird laufend ausgedehnt.
Die Veränderungen sind:
- Mit Einschränkungen sind sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen ab Montag 19. April wieder erlaubt
- Dies gilt auch für Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen
BAG Medienmitteilung vom 14.04.2021
19. März 2021
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. März 2021 entschieden, die Einschränkung für Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenräumen von fünf auf maximal zehn Personen zu lockern. Für weitere Öffnungen ist das Risiko eines unkontrollierten Anstiegs der Fallzahlen derzeit zu gross, nachdem die Zahl der Infektionen seit Ende Februar wieder zunimmt. Ausserdem sind noch zu wenig Menschen geimpft, um einen starken Anstieg der Hospitalisationen zu vermeiden. Der Bundesrat will die gute Ausgangslage für die Impfkampagne in den nächsten Monaten erhalten. Für den Fall, dass die epidemiologische Lage erneute Schliessungen erfordert, hat der Bundesrat Richtwerte definiert. Er hat zudem den von den Tarifpartnern ausgehandelten Tarifvertrag für die Vergütung der Covid-19-Impfung genehmigt.
12. März 2021
Wie sich die Epidemie entwickeln wird, ist derzeit unklar. Seit einigen Tagen steigen die Fallzahlen wieder an, ähnlich wie in verschiedenen Nachbarländern. Vieles deutet auf eine dritte Welle hin. Wie am 24. Februar ankündigt hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. März 2021 entschieden, einen zweiten Öffnungsschritt in Konsultation zu schicken. Wenn es die epidemiologische Lage erlaubt, sollen ab dem 22. März mit Einschränkungen unter anderem wieder Veranstaltungen mit Publikum, Treffen zu Hause mit zehn Personen sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten in Gruppen möglich sein. Restaurants sollen ihre Terrassen wieder öffnen können. Wann und in welcher Form der zweite Öffnungsschritt erfolgen kann, ist aber noch offen. Der Bundesrat entscheidet an seiner Sitzung vom 19. März über das weitere Vorgehen. Er hat zudem definitiv beschlossen, dass der Bund die Kosten aller Schnelltests übernimmt, auch von allen asymptomatischen Personen.
BAG Medienmitteilung vom 12.03.2021
24. Februar 2021
Ab Montag, 1. März 2021, können Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen, ebenso die Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten. Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 nach Konsultation der Kantone entschieden. Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt.
BAG Medienmitteilung vom 24.02.2021
17. Februar 2021
Die Zahl der Neuansteckungen, ist in den letzten Wochen weiter gesunken. Die epidemiologische Lage bleibt aber wegen den neuen, ansteckenderen Virusvarianten fragil. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Februar 2021 die Situation analysiert. Er schlägt eine vorsichtige, schrittweise Öffnung vor, um dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum zu geben. Gleichzeitig soll eine dritte Erkrankungswelle möglichst verhindert werden. In einem ersten Schritt sollen nur Aktivitäten mit geringem Infektionsrisiko wieder zugelassen werden. Ab dem 1. März sollen Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen können, ebenso die Aussenbereiche von Zoos, botanischen Gärten sowie Sport-und Freizeitanlagen. Im Freien sollen private Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt sein. Zudem sollen Jugendliche bis 18 Jahre wieder den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten nachgehen können. Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone am 24. Februar definitiv über den ersten Öffnungsschritt entscheiden.
BAG Medienmitteilung vom 17.02.2021
13. Januar 2021
Die Ansteckungszahlen stagnieren auf sehr hohem Niveau und mit den neuen, viel ansteckenderen Virusvarianten droht ein rascher Wiederanstieg. Der Bundesrat hat angesichts der angespannten epidemiologischen Lage an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Er hat zum einen die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen verlängert: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben bis Ende Februar geschlossen. Zum anderen hat er neue Massnahmen beschlossen, um die Kontakte drastisch zu reduzieren: Neu gilt ab Montag, 18. Januar eine Home-Office-Pflicht, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt und der Schutz von besonders gefährdeten Personen am Arbeitsplatz wird verstärkt.
BAG Medienmitteilung vom 13.01.2021
06. Januar 2021
Die Lage der Corona-Epidemie bleibt angespannt. Der Bundesrat plant deshalb, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus um fünf Wochen bis Ende Februar zu verlängern. Er hat dazu am 6. Januar 2021 an einer ausserordentlichen Sitzung eine Aussprache geführt und wird nach Konsultation der Kantone am 13. Januar definitiv entscheiden. Gleichzeitig wird er den Kantonen auch eine Reihe von möglichen Verschärfungen zur Konsultation vorlegen. Der Bundesrat hat zudem die Ausnahmeregel für Kantone mit günstiger Entwicklung aufgehoben; Restaurants sowie Kultur, Sport- und Freizeitbetriebe müssen ab dem 9. Januar in der ganzen Schweiz geschlossen bleiben.
BAG Medienmitteilung vom 06.01.2021
03. Januar 2021
Wiederum müssen wir alle Winterprojekte bis ende März absagen.
18. Dezember 2020
Die epidemiologische Lage ist besorgniserregend. Die Zahl der Ansteckungen ist sehr hoch und steigt wieder an. Die Spitäler und das Gesundheitspersonal sind seit Wochen sehr stark belastet und die Festtage erhöhen das Risiko eines beschleunigten Anstiegs. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 nach Konsultation der Kantone die nationalen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus noch einmal verstärkt. Ziel ist, die Zahl der Kontakte stark zu reduzieren. Ab Dienstag, 22. Dezember, sind Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen geschlossen. Der Bundesrat hat zudem den Einsatz von Schnelltests erweitert, um noch breiter testen zu können.
Die Veränderungen sind:
- Ab Dienstag, 22. Dezember, sind Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen geschlossen
- Dies gilt auch für Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit
BAG Medienmitteilung vom 18.12.2020
08. Dezember 2020
Die epidemiologische Lage in der Schweiz verschlechtert sich zusehends. Der Bundesrat hat an seiner ausserordentlichen Sitzung vom 8. Dezember eine Aussprache zur Lage geführt. Er will in einem mehrstufigen Prozess die Situationen rasch verbessern. An der Sitzung vom 11. Dezember will er die nationalen Massnahmen vereinheitlichen und verschärfen. Sollte sich die Lage weiter verschlechtern, sollen am 18. Dezember weitere Massnahmen hinzukommen.
Die Veränderungen sind:
- Öffentliche Veranstaltungen werden mit Ausnahme von religiösen Feiern sowie Versammlungen von Legislativen verboten
- Jegliche Aktivitäten im Kulturbereich (inklusive schulische Aktivitäten) werden untersagt. Veranstaltungen im professionellen Bereich mit Publikum werden verboten, ausgenommen sind online übertragene Veranstaltungen ohne Publikum
BAG Medienmitteilung vom 08.12.2020
04. Dezember 2020
Die epidemiologische Lage in der Schweiz bleibt äusserst angespannt. Der Bundesrat ruft deshalb die Kantone, in denen sich die Lage verschlechtert, dazu auf, sofort zu handeln. Er hat an seiner Sitzung vom 4. Dezember zudem neue Massnahmen beschlossen. Ziel ist die Fallzahlen weiter zu reduzieren, insbesondere noch vor den Feiertagen. Die Regeln für Läden werden ab Mittwoch, 9. Dezember, verschärft und die Kapazität der geschlossenen Bahnen in den Skigebieten begrenzt.
BAG Medienmitteilung vom 04.12.2020
28. Oktober 2020
Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 28. Oktober 2020 weitere schweizweite Massnahmen gegen die schnelle Ausbreitung des Coronavirus ergriffen. Ziel ist, die Zahl der Kontakte unter den Menschen stark zu reduzieren. Discos und Tanzlokale werden geschlossen, Bars und Restaurants haben um 23 Uhr zu schliessen. Alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sowie sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen sind untersagt. Zudem wird die Maskenpflicht ausgeweitet. Die Massnahmen gelten ab Donnerstag, 29. Oktober, und sind nicht befristet. Ab Montag, 2. November, müssen Hochschulen auf Präsenzunterricht verzichten. Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat die «Covid-19-Verordnung besondere Lage» entsprechend angepasst. Er hat ausserdem die Regeln für die Reisequarantäne angepasst sowie die Einführung von Schnelltests beschlossen.
BAG Medienmitteilung vom 28.10.2020
18. Oktober 2020
Der Bundesrat hat an einer ausserordentlichen Sitzung am 18. Oktober 2020 mehrere, schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen. Ab Montag, 19. Oktober, sind im öffentlichen Raum spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen verboten. In öffentlich zugänglichen Innenräumen muss eine Maske getragen werden. Eine Maskenpflicht gilt zudem in allen Bahnhöfen, Flughäfen und an Bus- und Tramhaltestellen. Er hat zudem Regeln für private Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen aufgestellt. Ausserdem darf in Restaurants, Bars und Clubs nur im Sitzen konsumiert werden. Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat die «Covid-19-Verordnung besondere Lage» entsprechend angepasst. Darin ist neu auch die Empfehlung zum Homeoffice verankert.
BAG Medienmitteilung vom 18.10.2020
24. September 2020
Tracing, Testen, Isolation, Quarantäne – diese Massnahmen stehen im Fokus der neuen Teilkampagne des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zur Eindämmung des neuen Coronavirus. Die Kampagne richtet sich an die Gesamtbevölkerung. Mit einzelnen Sujets will das BAG speziell die jungen Menschen motivieren und geht damit neue Wege: Geworben wird unter anderem auch auf Tinder und auf der Gamerplattform twitch.tv.
11. September 2020
An seiner Sitzung vom 11. September 2020 hat der Bundesrat über die Quarantäneregeln für Einreisende aus den Nachbarstaaten entschieden: Von Nachbarländern werden jeweils nur Regionen, die über dem Grenzwert liegen, auf die Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko gesetzt, nicht aber das ganze Land. Grenzregionen können von der Aufnahme in die Liste ausgenommen werden. Damit trägt der Bundesrat einerseits den zum Teil stark steigenden Infektionszahlen und andererseits der engen Verflechtung in den Grenzregionen Rechnung. Die angepasste Verordnung tritt am 14. September in Kraft. Gleichzeitig wird die Liste der Risikogebiete aktualisiert.
BAG Medienmitteilung vom 11.09.2020
02. September 2020
Grossveranstaltungen dürfen ab dem 1. Oktober 2020 wieder durchgeführt werden, wenn sie eine Bewilligung des Kantons haben. Der Bundesrat hat nach Rücksprache mit den Kantonen und Verbänden an seiner Sitzung vom 2.9.2020 Bewilligungsvoraussetzungen festgelegt. Für jede Veranstaltung mit über 1000 Personen muss ein Schutzkonzept vorgelegt werden. Dabei sind strenge Vorgaben zu beachten. So gilt mit wenigen Ausnahmen eine Sitzplatzpflicht, und Personenströme müssen klar geregelt werden. Für Spiele der nationalen Eishockey- und Fussballligen gelten zudem Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen. Die Kantone können Bewilligungen widerrufen, wenn die epidemiologische Entwicklung sich verschlechtert.
BAG Medienmitteilung vom 02.09.2020
20. August 2020
Am 20. August haben sich Bundesrat Alain Berset und die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren in Bern im Rahmen der Koordinationsgruppe von Bund und Kantonen zu einem weiteren Austausch getroffen. Themen des Treffens waren die epidemiologische Lage sowie die Kriterien für die Bewilligung von Grossanlässen ab dem 1. Oktober 2020.
BAG Medienmitteilung vom 20.08.2020
12. August 2020
Am 12. August 2020 hat der Bundesrat entschieden, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ab dem 1. Oktober 2020 wieder zu erlauben. Es gelten strenge Schutzmassnahmen und die Kantone müssen die Anlässe bewilligen. Dabei müssen die Kantone ihre epidemiologische Lage und ihre Kapazitäten für das Contact Tracing berücksichtigen. Damit will der Bundesrat sicherstellen, dass sich die Situation in der Schweiz nicht verschlechtert. Gleichzeitig trägt er mit dem vorsichtigen Öffnungsschritt den gesellschaftlichen Bedürfnissen sowie den wirtschaftlichen Interessen der Sportvereine und Kulturveranstaltern Rechnung.
Die Veränderungen sind:
- Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind ab 01. Oktober 2020 wieder erlaubt
- Die Kantone können selbst strengere Regeln für Veranstaltungen erlassen
- Das Contact-Tracing muss in jedem Fall gewährleistet sein
BAG Medienmitteilung vom 12.08.2020
02. Juli 2020
Die Lage ist unberechenbar und viele Buchungen werden aufgrund von Corona mutiert oder storniert. Daher entscheiden wir uns für eine absage unserer öffentlichen Sommerprojekte.
01. Juli 2020
Am 1. Juli 2020 hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen getroffen, um eine erneute Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni ansteigenden Zahl der Neuansteckungen hat er entschieden, für den öffentlichen Verkehr ab Montag, 6. Juli schweizweit eine Maskenpflicht einzuführen. Zudem müssen sich Einreisende aus gewissen Gebieten in Quarantäne begeben.
Die Veränderungen sind:
- Schweizweite Maskenpflicht im im öffentlichen Verkehr
- Quarantäne für Einreisende aus gewissen Gebieten
BAG Info zur Maskenpflicht im ÖV
BAG Medienmitteilung vom 01.07.2020
19. Juni 2020
Am 19. Juni 2020 konkretisierte der Bundesrat die vierte Etappe der Lockerung, welche per 22. Juni umgesetzt wurde. Mit den beschlossenen Lockerungen können die Angebote von chinder-lager.ch wieder vollständig aufgenommen werden.
Die Veränderungen sind:
- Die Gruppengrösse im öffentliche Raum ist aufgehoben
- Veranstaltungen bis 1000 Personen sind erlaubt
- Freizeiteinrichtungen, Schwimmbäder, Zoos usw. dürfen wieder vollständig öffnen
- Ferienlager bis maximal 300 Personen
- Contact-Tracing muss gewährleistet werden
Folgende Massnahmen bleiben bestehen:
- Abstand halten, bei Krankheit zuhause bleiben
- Hygiene beachten
- Masken: Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht
BAG Medienmitteilung vom 19.06.2020
27. Mai 2020
Am 27. Mai 2020 konkretisierte der Bundesrat die dritte Etappe der Lockerung, welche per 6. Juni umgesetzt wurde. Mit den beschlossenen Lockerungen können die Angebote von chinder-lager.ch theoretisch wieder aufgenommen werden.
Die Veränderungen sind:
- Im öffentlichen Raum sind Gruppen bis 30 Personen erlaubt.
- Veranstaltungen bis 300 Personen sind erlaubt
- Vermietungen von Räumen ist zugelassen
- Freizeiteinrichtungen, Schwimmbäder, Zoos usw. dürfen wieder öffnen
- Ferienlager bis maximal 300 Personen
Folgende Massnahmen bleiben bestehen:
- Abstand halten, bei Krankheit zuhause bleiben
- Wenn möglich weiter von zuhause arbeiten
- Hygiene beachten
- Masken: Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht
BAG Medienmitteilung vom 27.05.2020
29. April 2020
Am 29. April hat der Bundesrat an seiner Sitzung entschieden, die Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus weiter zu lockern. Ab Montag, 11. Mai 2020, können Läden, Restaurants, Märkte, Museen und Bibliotheken wieder öffnen, in den Primar- und Sekundarschulen darf der Unterricht wieder vor Ort stattfinden und im Breiten- und Spitzensport sind wieder Trainings möglich. Das Fahrplanangebot im öffentlichen Verkehr wird deutlich erhöht. Für die Maturitätsprüfungen können dieses Jahr die Erfahrungsnoten im Zeugnis stehen, über schriftliche Prüfungen für die gymnasiale Maturität entscheiden die Kantone. Die Lockerungen werden durch Schutzkonzepte begleitet. Das Abstandhalten und die Hygienemassnahmen müssen nach wie vor eingehalten werden. Parallel zu diesen Öffnungsschritten werden die Einreisebeschränkungen gelockert. Ab dem 11. Mai soll zudem in allen Kantonen die flächendeckende Rückverfolgung von Neuinfektionen wieder aufgenommen werden.
BAG Medienmitteilung vom 29.04.2020
16. April 2020
Ab dem 27. April 2020 können Spitäler wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen und ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen. Der Schutz des Publikums und der Arbeitnehmenden muss dabei sichergestellt sein. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. April entschieden. Wenn es die Entwicklung der Lage zulässt, sollen am 11. Mai die obligatorischen Schulen und die Läden wieder öffnen. Am 8. Juni sollen dann Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Museen, Zoos und Bibliotheken wieder öffnen. Der Bundesrat hat zudem den Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmenden präzisiert.
BAG Medienmitteilung vom 16.04.2020
08. April 2020
Die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus werden gut umgesetzt und zeigen Wirkung. Sie werden um eine Woche bis Sonntag, 26. April 2020, verlängert und noch im April schrittweise gelockert. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. April entschieden. Über die Etappen der Lockerung entscheidet der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung vom 16. April.
BAG Medienmitteilung vom 08.04.2020
27. März 2020
Der Bundesrat kann den Kantonen im Kampf gegen das Coronavirus erlauben, kurzzeitig die Tätigkeit bestimmter Wirtschaftsbranchen einzuschränken oder einzustellen, wenn die epidemiologische Situation dies erfordert. An seiner Sitzung vom 27. März 2020 hat er eine Anpassung der entsprechenden Verordnung beschlossen.
BAG Medienmitteilung vom 27.03.2020
20. März 2020
Am 20. März 2020 verstärkt der Bundesrat die Massnahmen zum Abstandhalten, um eine Überlastung der Spitäler mit schweren Fällen von Coronavirus-Erkankungen zu verhindern. An seiner Sitzung vom 20. März 2020 hat er beschlossen, Ansammlungen von mehr als fünf Personen zu verbieten. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Ordnungsbusse rechnen. Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daranhalten, sollen geschlossen werden. Mit diesen Massnahmen will der Bundesrat noch weitergehende Massnahmen vermeiden. Als weitere Massnahme stellt der Bundesrat den Kantonen ein Kontingent des Zivilschutzes zur Verfügung.
Folgende zusätzliche Massnahmen werden angeordnet:
- Ansammlungen vom mehr als 5 Personen sind verboten
BAG Medienmitteilung vom 20.03.2020
16. März 2020
Wir sagen alle weiteren Projekte ab. Darunter fallen auch unsere Frühlingslager und diverse Klassenlager. Am Abend wird entschieden das wir den Betrieb bis zu den Sommerferien einstellen.
16. März 2020
Am 16. März 2020 hat der Bundesrat in einer ausserordentlichen Sitzung die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen. Er führt zudem ab Mitternacht Kontrollen auch an den Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich ein. Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt.
Folgende zusätzliche Massnahmen werden angeordnet:
- Öffentliche und Private Veranstaltungen werden verboten
- Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen
- Betriebe werden geschlossen, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios
- Sämtliche Freizeitaktivitäten in Gruppen, auch Kinderlager, sind verboten
BAG Medienmitteilung vom 16.03.2020
14. März 2020
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. März 2020 weitere Massnahmen beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz einzudämmen und die Bevölkerung und die Gesundheitsversorgung zu schützen. Da die Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) bezüglich Skigebiete in den Kantonen unterschiedlich ausgelegt wird, hält das Bundesamt für Gesundheit fest: die beschlossenen Massnahmen gelten auch für Freizeitbetriebe wie Skigebiete.
Während Skibetriebe in gewissen Kantonen entsprechend der Verordnung des Bundesrates eingestellt wurden, ist dies in anderen Kantonen zumindest teilweise nicht der Fall. Die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen sind diesbezüglich klar: Sie gelten ab 13. März 2020 auch für Skigebiete.
Mit dem Verbot sollen im Umfeld von Transportanlagen in Skigebieten (ohne Erschliessungsfunktion) grössere Menschenansammlungen verhindert und damit die Gefahr von Ansteckungen reduziert werden. In Unterhaltungs- und Freizeitbetrieben, und dazu gehören auch Skigebiete, dürfen nicht mehr als 100 Besucher gleichzeitig anwesend sein. Können Betreiber diese Vorgaben nicht einhalten, müssen die Skigebiete ihren Betrieb umgehend einstellen. Das Bundesamt für Gesundheit fordert jene Skigebiete, die noch immer offen sind, dazu auf, den Betrieb umgehend zu schliessen.
Der Bundesrat hält nochmals unmissverständlich fest: Transportanlagen (Seilbahnen, Sessellifte usw.) ohne Erschliessungsfunktion sind Freizeitanlagen gleichgestellt.
BAG Medienmitteilung 14.03.2020
13. März 2020
Wir sagen alle noch verbleibenden Winterprojekte ab.
13. März 2020
Um die Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz einzudämmen und um die Bevölkerung und die Gesundheitsversorgung zu schützen, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. März 2020 weitere Massnahmen beschlossen: Er verbietet ab sofort und bis Ende April Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen, in Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen sich maximal 50 Personen aufhalten. Damit kann das gegenseitige Abstandhalten einfacher eingehalten werden. An den Schulen darf bis am 4. April vor Ort kein Unterricht stattfinden. Die Einreise aus Italien wird weiter eingeschränkt. Der Bundesrat stellt zudem bis zu 10 Milliarden Franken als Soforthilfe zur Verfügung, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie rasch und unbürokratisch abzufedern.
Folgende zusätzliche Massnahmen wurden angeordnet:
- Öffentliche und Private Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen sind verboten
- Der Präsenzunterrricht an Schulen ist bis mindesten 4. April 2020 ausgesetzt
- Veranstaltungen bis 100 Personen müssen Schutzmassnahmen vorsehen
- Veranstaltungen in Innenräumen (Bars, usw) dürfen von nicht mehr als 50 Personen gleichzeitig besucht werden
BAG Medienmitteilung vom 13.03.2020
06. März 2020
Angesichts der weiteren Ausbreitung des Coronavirus hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. März die Strategie angepasst und den Schutz besonders gefährdeter Personen ins Zentrum gerückt. Das Bundesamt für Gesundheit hat zu diesem Zweck Empfehlungen für die Arbeitswelt erlassen, die der Bund als Arbeitgeber umsetzen wird. Der Bundesrat hat sich zudem mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Epidemie befasst und prüft Massnahmen zur deren Abfederung.
BAG Medienmitteilung vom 06.03.2020
02. März 2020
Bern, 02.03.2020 – Die Situation rund um das neue Coronavirus hat sich in der Schweiz und den Nachbarländern in den vergangenen Tagen weiter verschärft. Der Bund passt deshalb die Grundfarbe seiner Kampagne „So schützen wir uns“ an und fügt weitere Hygiene- und Verhaltensregeln hinzu.
BAG Medienmitteilung vom 02.03.2020
28. Februar 2020
Am 28 Februar 2020 hat sich der Bundesrat zu einer ausserordentlichen Sitzung getroffen. Aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus, stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen werden verboten. Dieses Verbot tritt sofort in Kraft und gilt mindestens bis am 15. März.
Der Schutz der Bevölkerung hat für den Bundesrat oberste Priorität. Er reagiert auf die jüngste Entwicklung der Coronavirus-Epidemie und stuft die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Dies ermöglicht dem Bundesrat, in Absprache mit den Kantonen selber Massnahmen anzuordnen, die normalerweise in der Zuständigkeit der Kantone liegen.
Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als 1000 Personen teilnehmen, müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht.
Die Massnahmen wurden angeordnet:
- Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen werden verboten
- Risikoabwägung auch bei kleineren Veranstaltungen. Lager gelten als Veranstaltung.
BAG Medienmitteilung vom 28.02.2020
27. Februar 2020
Das Bundesamt für Gesundheit wendet sich ab sofort mit Hygiene- und Verhaltensregeln an die Bevölkerung, um die Verbreitung des neuen Coronavirus zu verhindern oder zu bremsen. Das Ziel der Kampagne ist der Schutz der Bevölkerung in der Schweiz.
BAG Medienmitteilung vom 27.02.2020
25. Februar 2020
Bei einer Person aus dem Kanton Tessin wurde das neue Coronavirus COVID-19 nachgewiesen. Die Person ist hospitalisiert und isoliert. Ihr Gesundheitszustand ist gut. Um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verstärken, nahm Bundesrat Alain Berset heute in Rom an einem Treffen mehrerer Gesundheitsminister teil.