Geben Sie eine kostenlose Verlustmeldung auf, damit wir Ihnen den Gegenstand zuweisen können, wenn er gefunden wird.
Bei vermissten Gegenständen meldet sich unser Fundservice, sobald wir Ihren Gegenstand zuweisen können.
Bei gefundenen Gegenständen meldet sich unser Fundservice, sobald eine Meldung zum Fundgegenstand eingeht.
Auszug AGB:
Fundgegenstände werden in der Regel sechs Monate aufbewahrt. Fundgegenstände mit einem Zeitwert von unter zehn Schweizer Franken werden gegebenenfalls kürzer aufbewahrt. Defekte, zerschlissene, verschmutzte, feuchte oder verderbliche Gegenstände werden aus hygienischen und wirtschaftlichen Gründen entsorgt.
Nicht vermittelte Fundgegenstände werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist entsorgt oder sozialen Zwecken zugeführt.
Sind die Gegenstände nicht Angeschrieben oder eindeutig Identifizierbar ist ein Eigentumsnachweis erforderlich.
Bitte fülle Sie für jeden Gegenstand einen separate Meldung aus.