Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand März 2025
1.) Geltungsbereich
Die AGB sind wesentlicher Bestandteil für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen dem Teilnehmer, oder bei dessen Minderjährigkeit der erziehungsberechtigten Person, und der Kholaya GmbH, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
Enthalten die Bedingungen keine abweichenden Vereinbarungen, gelten die Vorschriften über den einfachen Auftrag (Art. 394ff.OR).
Der Teilnehmer oder bei dessen Minderjährigkeit die erziehungsberechtigte Person kann bei Beanspruchung einzelner Dienstleistungen der Kholaya GmbH aufgefordert werden, seine / ihre Zustimmung zu den AGB durch Anklicken eines entsprechenden Bestätigungsfeldes zu wiederholen.
Angebote, die von der Kholaya GmbH im Namen von Schulen, Organisationen oder Stiftungen durchgeführt werden, unterstehen zusätzlich den AGBs der entsprechenden Auftraggeber.
2.) Projektteilnahme
- Die Teilnahme an unseren Projekten steht grundsätzlich allen Personen der entsprechenden Altersstufe in der Projektausschreibung offen:
- Kinder: ca. 7 – 12 Jahre
- Jugendliche: ca. 12 – 16 Jahre
- junge Erwachsene: 16 – 22 Jahre
- Erwachsene: 18 – 99 Jahre
- Die Projekte richten sich an normalbegabte Teilnehmer.
- Teilnehmer mit Beeinträchtigungen können wir nur in speziell dafür vorgesehenen Projekten berücksichtigen.
- Teilnehmer mit eingeschränkter Mobilität können wir nur in Projekten berücksichtigen, in welchen die nötige Infrastruktur vorhanden ist. Angaben dazu befinden sich in der Projektausschreibung.
- Teilnehmer, die eine überdurchschnittliche Lagerbetreuung benötigen (z.B. ADHS, Bettnässen, Heimweh, etc.), können grundsätzlich auch an unseren Projekten teilnehmen. Über die definitive Teilnahme am Projekt entscheidet im Zweifel ausschliesslich die Geschäftsleitung der Kholaya GmbH.
- Teilnehmer, die eine sonderpädagogische Lagerbetreuung benötigen, können grundsätzlich auch an unseren Projekten teilnehmen. Über die definitive Teilnahme am Lager und eventuelle Mehrkosten für einen erhöhten Betreuungsaufwand entscheidet im Zweifel ausschliesslich die Geschäftsleitung der Kholaya GmbH.
- Die Anzahl der Plätze ist begrenzt und wird jeweils durch die Geschäftsleitung der Kholaya GmbH festgelegt. Es wird die Reihenfolge berücksichtigt, in der die Projektbeiträge einbezahlt werden.
- Wir führen eine Warteliste. Sollte ein Platz im entsprechenden Projekt zur Verfügung stehen, kontaktieren wir umgehend die Personen auf der Warteliste. Für Teilnehmer auf der Warteliste kann eine definitive Projektteilnahme nicht gewährleistet werden.
- Die Kholaya GmbH oder die jeweilige Projektleitung kann eine Projektteilnahme ohne Angabe von Gründen verweigern.
3.) Anmeldung
Die Anmeldung kann über folgende Kanäle erfolgen:
- per E-Mail mit dem ausgefüllten Anmeldeformular im PDF Format
- über die Website kholaya-outdoor.ch -> Anmeldeformular in der Projektseite
- über die Website chinder-lager.ch -> Anmeldeformular in der Projektseite
- über eine Partnergemeinde oder Organisation
- über eine Partnerfirma
- über eine Schulgemeinde
Eine erfolgte Anmeldung ist verbindlich und wird per E-Mail bestätigt. Der Projektplatz wird provisorisch reserviert. Massgebliches Datum dafür ist der Time Stamp im automatisch ausgelösten Bestätigungsemail der Anmeldung oder der Poststempel.
Sobald der Eingang des Projektbeitrags auf dem Projektkonto bestätigt wird, ist der Teilnahmeplatz verbindlich reserviert. Massgebliches Datum dafür ist die Buchungsbestätigung unserer Hausbank.
Die definitive Reservierung wird elektronisch bestätigt.
Eine Anmeldung ohne Zustimmung zu den AGB ist nichtig und wird nicht bearbeitet.
Die Kholaya GmbH behält sich das Recht vor, die Daten der Anmelder (erziehungsberechtigte Personen) durch KI gestützte Systeme überprüfen zu lassen.
4.) Projektkosten
Die Projektkosten sind in der jeweiligen Projektausschreibung (Projektausschreibung auf der Website, Projektinfo.pdf, Flyer, o.ä.) ersichtlich.
Folgende Ermässigungen sind möglich, jedoch nicht kumulierbar:
- Geschwisterrabatt
- Partnergemeinde (die Anmeldung erfolgt direkt über die Partnergemeinde)
- Schulgemeinde (die Anmeldung erfolgt direkt über die Schulgemeinde)
- Partnerfirma (die Anmeldung erfolgt direkt über die Partnerfirma)
In den Projektkosten enthalten sind folgende Leistungen (sofern nicht in der Projektausschreibung anderweitig geregelt):
- Betreuung
- Unterkunft
- Verpflegung
- Aktivitäten
- Ausflüge
- Traffic während des Projekts
Zu den Projektkosten kommen noch je nach Anreise (siehe Projektanreise) die entsprechenden Anreisekosten dazu. Bei einigen Projekten ist es möglich, zusätzliche kostenpflichtige Pakete und Aktivitäten (fakultativ) zu buchen. Diese sind in der Projektausschreibung aufgeführt.
Sollte den erziehungsberichtigten Personen das Bezahlen des Projektbeitrags nicht oder nur teilweise möglich sein, kann über eine Reduktion oder externe Finanzierung (z.B. über Stiftungen) des Projektbeitrags mit der Geschäftsleitung der Kholaya GmbH gesprochen werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte vertrauensvoll und frühzeitig an uns. Ein Anspruch auf eine Preisreduktion oder Kostenübernahme durch eine Stiftung besteht nicht. Jede Anfrage an uns wird selbstverständlich vertraulich behandelt.
5.) Projektanreise
In der Regel reisen die Teilnehmer selbst an. Bei den meisten Projekten besteht aber die Möglichkeit einer Sammelanreise per ÖV oder Kleinbus. Die entsprechenden Kosten sind zusätzlich zum Projektbeitrag zu entrichten. Genaue Details entnehmen Sie bitte der entsprechenden Projektausschreibung.
6.) Rechnungsstellung / Zahlungsfrist
Die Rechnung für den Projektbeitrag wird durch die Kholaya GmbH vor dem Lager elektronisch zusammen mit weiteren Projekt-Informationen an den Anmelder versendet.
7.) Annullation einer Projektanmeldung und weitere Kosten
Wird die provisorische oder verbindliche Anmeldung eines Teilnehmers für ein Projekt storniert, erlauben wir uns eine teilweise Deckung unserer Umtriebskosten wie folgt (pro angemeldeten Teilnehmer):
- Zeitpunkt der Anmeldung bis 31 Tage vor dem Lager = 40 Franken
- 30 – 21 Tage vorher = 40% des Lagerbeitrages
- 20 – 11 Tage vorher = 60% des Lagerbeitrages
- 10 – 0 Tage vorher = 80% des Lagerbeitrages
- Unentschuldigtes Fernbleiben = 100% des Lagerbeitrages
Die Kosten werden unabhängig vom Stornierungsgrund in jedem Fall in Rechnung gestellt. Ein (teilweiser) Verzicht auf diese Gebühren kann nur ausnahmsweise und nur im Ermessen der Geschäftsleitung der Kholaya GmbH gewährt werden. Ein Anspruch auf eine Reduktion der Gebühren oder einen Verzicht darauf besteht nicht
- Teilnehmer, die sich gemäss unserer verbindlichen Mitteilung auf der Warteliste befinden, können die Anmeldung jederzeit kostenfrei zurückziehen, solange keine verbindliche Zusage der Teilnahme besteht.
- Muss ein(e) Teilnehmer(in) aus irgendwelchen Gründen früher aus einem Projekt abreisen, können keine Kosten rückerstattet werden.
8.) Preise
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) und, wenn anwendbar, inkl. vorgezogener Recyclinggebühr («vRG»). Der Vorkasse-Abzug von 2.8% ist bei den angegeben Preisen bereits berücksichtigt.
9.) Foto / Film
1.) In unseren Projekten können Film- und Fotoaufnahmen erstellt werden. Ein Widerruf ist mittels eines entsprechenden Formulars möglich.
2.) Zur Wahrung der Sicherheit und zur Dokumentation von Vorfällen kann die Kholaya GmbH in Krisensituationen elektronische Hilfsmittel einsetzen, respektive bereits vorhandene Daten aus bestehenden Systemen, wie Kameras in Fahrzeugen oder stationäre Überwachungskameras, sichern. Hierbei können Ton- und Videoaufnahmen von stationären oder mobilen Systemen erfolgen. Für diese Aufzeichnungen gilt kein Widerrufsrecht.
Die Aufzeichnungen dienen ausschliesslich der Dokumentation, Aufklärung und Nachvollziehbarkeit von Ereignissen. Der Zugriff auf die Aufzeichnungen ist auf befugtes Personal beschränkt. Eine Nutzung zu anderen Zwecken erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Aufzeichnungen werden vertraulich behandelt, sicher gespeichert und nach Ablauf der erforderlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht. Die Verarbeitung erfolgt im Einklang mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).
3.) Wir können nicht ausschliessen, dass Film- und Fotoaufnahmen durch fremde Systeme (z. B. fahrzeugeigene Kameras, Dashcams, Überwachungssysteme Dritter) entstehen. Die Kholaya GmbH hat auf diese Systeme keinen Einfluss und kann daher nicht verhindern, dass solche Aufnahmen angefertigt werden.
10.) Mitfahrten in Fahrzeugen der Projektorganisation sowie deren Partnern
Durch das Akzeptieren der AGB stimmen Sie zu, dass die Teilnehmer im Rahmen des Projekts mit Fahrzeugen der Kholaya GmbH oder ihrer Partner befördert werden dürfen.
11.) Regeln im Projekt
Mit der definitiven Anmeldung für die Projekte werden die jeweils geltenden Projektregeln akzeptiert. Bei Zuwiderhandeln gegen die Projektregeln können Teilnehmer nach Hause geschickt werden.
Im Interesse eines sicheren, respektvollen und gelungenen Lagererlebnisses für alle Beteiligten gelten im Ferienlager nachstehende verbindliche Verhaltensregeln. Die Teilnehmenden sowie deren Erziehungsberechtigte verpflichten sich mit der Anmeldung zur Einhaltung dieser Bestimmungen.
1.) Von allen Teilnehmenden wird ein respektvoller, hilfsbereiter und rücksichtsvoller Umgang miteinander erwartet.
2.) Jegliche Form von Diskriminierung, Mobbing, Beleidigung, physischer oder psychischer Gewalt wird nicht toleriert.
3.) Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und ein höflicher Umgangston sind selbstverständlich. Die gemeinsame Zeit im Projekt lebt von gegenseitigem Vertrauen und einer positiven Gruppenatmosphäre.
4.) Die Teilnehmenden tragen zur positiven Atmosphäre und zum Gelingen der Gemeinschaft bei.
5.) Den Anweisungen der Lagerleitung sowie der Betreuungspersonen ist ausnahmslos Folge zu leisten. Insbesondere sicherheitsrelevante Hinweise sind strikt zu beachten.
6.) Das Mitführen oder Konsumieren von alkoholischen Getränken, Drogen, Tabakwaren (inkl. E-Zigaretten) sowie das Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist strikt untersagt.
7.) Die Teilnehmenden sind verpflichtet, ihre persönlichen Bereiche sowie die gemeinschaftlich genutzten Räume ordentlich und sauber zu halten. Die aktive Mitwirkung bei Reinigungs- und Aufräumarbeiten gehört zum Lageralltag.
8.) Elektronische und/oder internetfähige (Kommunikations-) Geräte wie Handys Smartwatches, etc. sind in Projekten mit minderjährigen Teilnehmern (v.a. Projekte von chinder-lager.ch) nicht gestattet. Ausnahmen kann ausschliesslich die Geschäftsleitung der Kholaya GmbH genehmigen. Ein Anspruch auf ein Absehen von dieser Regelung besteht nicht.
9.) Aus Sicherheits- und Brandschutzgründen ist das Mitführen von mobilen Akkugeräten während der Projekte nicht gestattet. Dazu gehören insbesondere Powerbanks, Lithium-Ionen-Akkus und Taschenlampen mit Akku.
12.) Sachschäden
Bei Sachschäden am Eigentum der Kholaya GmbH oder an Fremdeigentum (am Lagerhaus, an Sacheigentum von anderen Teilnehmern, etc.) werden die Kosten der Reparatur sowie eine Aufwandsentschädigung verrechnet. Liegt ein Totalschaden („keine Nutzbarkeit mehr vorhanden“) vor oder ist der Gegenstand nicht mehr vorhanden (entwendet oder verloren), muss dieser ersetzt werden. Dazu werden die aktuellen Preise eines gleichen oder gleichwertigen Gegenstandes sowie eine Aufwandsentschädigung verrechnet.
13.) Fundsachen im Projekt
Fundgegenstände werden in der Regel sechs Monate aufbewahrt. Fundgegenstände mit einem Zeitwert von unter zehn Schweizer Franken werden gegebenenfalls kürzer aufbewahrt. Defekte, zerschlissene, verschmutzte, feuchte oder verderbliche Gegenstände werden aus hygienischen und wirtschaftlichen Gründen entsorgt.
Nicht vermittelte Fundgegenstände werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist entsorgt oder sozialen Zwecken zugeführt.
Sind die Gegenstände nicht Angeschrieben oder eindeutig Identifizierbar ist ein Eigentumsnachweis erforderlich.
14.) Versicherung
Die Versicherung (Krankenkasse, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, etc.) ist ausschliesslich Sache der Teilnehmenden oder bei deren Minderjährigkeit deren erziehungsberechtigten Personen.
15.) Vertragsabschluss
1.) Ein Vertrag für ein Ferienlager kommt durch die Projektanmeldung auf analogem Weg (unterschriebene und eingereichte Lageranmeldung) oder digitalen Weg (abgesendetes Anmeldeformular) zustande. Auch per API-Anmeldung kommt ein Vertrag zustande.
2.) Ein Vertrag für ein Dienstleistungsangebot kommt durch eine mündlich oder schriftlich geäusserte Absicht oder ein akzeptiertes Angebot zur Zusammenarbeit zustande.
16.) Zahlungsvarianten
Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden.
1.) Als Zahlungsmittel werden direkte Überweisungen auf das Projektkonto akzeptiert.
2.) Bei kleinen Beiträgen und Zusatzleistungen akzeptieren wir auch Barzahlungen.
3.) Für Zahlungen mit dem Kartenterminal entfällt der Vorkasse-Abzug von 2.8% .
17.) Rückerstattungen, Gutschriften, Guthaben
Falls der Teilnehmer oder bei dessen Minderjährigkeit die erziehungsberechtigte Person Anrecht auf Rückerstattungen oder sonstige Gutschriften hat, werden diese dem Teilnehmer oder bei dessen Minderjährigkeit der erziehungsberechtigten Person gutgeschrieben und sind für Aktivitäten der Kholaya GmbH nutzbar. Die Kholaya GmbH ist berechtigt, anfallende, nachweisbare Aufwände mit der Gutschrift zu verrechnen.
18.) Inkasso
Der Rechnungsbetrag ist an dem in der Rechnung genannten Kalendertag zur Zahlung fällig. Der Verzugszins beträgt 9%. Die Kholaya GmbH behält ich das Recht vor, eine Bestellung oder Buchung so lange zu verweigern, bis die gesamte noch ausstehende Forderung beglichen ist. Für die erste Mahnung werden 15.00 CHF für jede weitere Mahnung CHF 20.00 erhoben. Das Inkasso erfolgt durch Creditreform Egeli St. Gallen AG. Die hierfür entstehenden Aufwendungen sind erstattungspflichtig und richten sich nach der Forderungshöhe. Die Gebühren nach erfolgloser zweiter Mahnung betragen CHF 60.00 bis zu einer Forderungshöhe (FH) von 50, 100.00 bis FH 150, 125.00 bis FH 300; 190.00 bis FH 500, 260.00 bis FH 1000, 350.00 bis FH 2000, 530 bis FH 4000, 900.00 bis FH 8000, 1330.00 bis FH 16000, 2000.00 bis FH 32000, 2600 bis FH 50000, ab FH 50000 betragen sie 5.5% der Forderung.
19.) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen der Kholaya GmbH und dem Teilnehmer oder bei dessen Minderjährigkeit der erziehungsberechtigten Person ist Schweizer Recht anwendbar.
Gerichtsstand für natürliche Personen ist St. Gallen oder der Wohnsitz des Teilnehmers oder bei dessen Minderjährigkeit der erziehungsberechtigten Person. Ausschliesslicher Gerichtsstand für juristische Personen ist St. Gallen.
Kontakt
Haben Sie eine Frage? Sehen Sie in unseren FAQ nach! Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten.
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13.03.2025: 2.) Projektteilnahme -> Projekte für normalbegabte Teilnehmer
13.03.2025: 2.) Projektteilnahme -> Projektteilnahme ausschliessen
13.03.2025: 3.) Anmeldung -> Anmeldeformular per Post entfernt
13.03.2025: 3.) Anmeldung -> Anmeldung ohne AGB nichtig
13.03.2025: 3.) Anmeldung -> Daten Anmelder überprüfen
13.03.2025: 16.) Zahlungsvarianten -> Vorkasse-Abzug 2.8%
02.07.2025: 11.) Regeln im Projekt -> Konkrete Regeln in AGB verankert
11.11.2025: 9.2) Einsatz elektronischer Hilfsmittel in Krisensituationen hinzugefügt
11.11.2025: 9.3) Aufnahmen fremder Systeme hinzugefügt
11.11.2025: 11.9) Mitnahme von Akkugeräten hinzugefügt



