Covid-19 News 12.08.2020

Am 12. August 2020 hat der Bundesrat entschieden, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ab dem 1. Oktober 2020 wieder zu erlauben. Es gelten strenge Schutzmassnahmen und die Kantone müssen die Anlässe bewilligen. Dabei müssen die Kantone ihre epidemiologische Lage und ihre Kapazitäten für das Contact Tracing berücksichtigen. Damit will der Bundesrat sicherstellen, dass sich die Situation in der Schweiz nicht verschlechtert. Gleichzeitig trägt er mit dem vorsichtigen Öffnungsschritt den gesellschaftlichen Bedürfnissen sowie den wirtschaftlichen Interessen der Sportvereine und Kulturveranstaltern Rechnung.

BAG Medienmitteilung vom 12.08.2020

Die Veränderungen sind:

  • Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind erlaubt
  • Die Kantone können selbst strengere Regeln für Veranstaltungen erlassen
  • Das Contact-Tracing muss in jedem Fall gewährleistet sein

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